Ist eine JHV im Online-Format mit Online-Wahlen zulässig und satzungskonform?

Seit 28. März 2020 gilt das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“. Hier ist geregelt, dass eine Online-Jahreshauptversammlung auch dann zulässig ist, wenn sie in der Satzung nicht verankert ist. Das gilt auch für Online-Wahlen. Infos dazu sind zu finden unter https://www.vereinswelt.de/online-mitgliederversammlungen.

Kann ich auch nur für die Abstimmungen und Wahlen teilnehmen?

Ja, das ist möglich. Die Abstimmung zur Satzungsänderung und die Wahlen werden ab 15.30 Uhr stattfinden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um teilnehmen zu können?

Wir werden die Teilnahme so einfach wie möglich machen. Damit wir uns am Bildschirm sehen können, ist ein Gerät mit Kamera notwendig, z.B. ein Smartphone oder Tablet. Wer kein Bild von sich übertragen möchte, muss das natürlich auch nicht. Fragen während der JHV können über die Chatfunktion an alle Teilnehmer oder auch nur an den Vorstand gestellt werden. Die Teilnahme ist auch per Telefon möglich.

Für die Teilnahme an der Abstimmung und an der Wahl ist ein Web-Browser, wie z.B. Chrome oder Firefox notwendig, über den Ihr Eure Stimme abgeben könnt. Den jeweiligen Link zur Abstimmung kommunizieren wir während der JHV an die wahlberechtigten Mitglieder. Jedes Mitglied hat wie üblich eine Stimme. Ansonsten gelten die Bestimmungen unserer Satzung auch für eine Online-Wahl.

Technisch werden wir die Onlineplattform „Zoom“ nutzen, die sowohl für PCs, Laptops, aber auch die gängigen Smartphones und Tablets verfügbar ist.

Bis wann müssen Anträge eingegangen sein ? Wohin soll ich sie senden?

Anträge müssen gemäß Satzung (§ 10 Absatz 3) spätestens drei Wochen vor der JHV, also bis zum 21. November 2020, beim Vorstand eingegangen sein. Sie müssen schriftlich mit Begründung eingereicht werden an unsere JHV-Adresse jhv@aaev.de.

Warum sollten die BGB-Vorstände über Englischkenntnisse verfügen?

Wir bewegen uns in der Alpakaszene in einem internationalen Umfeld. Es müssen Dinge in englischer Sprache besprochen und geklärt werden – von der Beauftragung internationaler Richter, über die Kommunikation mit internationalen Showteilnehmern, die Verwaltung internationaler Mitglieder bis hin zur Kommunikation und Verhandlungen mit Faserlaboren.

Außerdem sehen wir es auch in Zukunft als unsere Aufgabe an, Forschungsergebnisse zu Haltung, Ernährung, Faser, Vererbung usw. für die Mitglieder zu initiieren, zu recherchieren und nutzbar zu machen. Einige Forschungsprojekte finden auch im deutschsprachigen Raum statt und werden von der AAeV gefördert. Viele Forschungsprojekte werden aber auch in Peru, in USA, Australien oder Neuseeland durchgeführt und in englischer Sprache veröffentlicht. Wir halten es für wichtig, auch diese Ergebnisse und Informationen für die Mitglieder sowie für die Weiterentwicklung aller Bereiche des Vereins mit einzubringen.

Warum gibt es zukünftig nicht mehr nur einen Präsidenten?

Präsident und Vizepräsident sind gemäß der aktuellen AAeV-Satzung die einzigen BGB-Vorstände. Das heißt, diese beiden Personen tragen die komplette Verantwortung für den Verein und damit auch die Verantwortung für alle Entscheidungen. Fallen Präsident und Vizepräsident – aus welchen Gründen auch immer – gleichzeitig aus, dann ist der Verein im Grunde nicht mehr entscheidungs- und damit auch nicht mehr handlungsfähig. Diese Situation ist in den vergangenen Monaten zeitweise eingetreten.

Aus diesem Grund sieht die neue Satzung mehrere (aktuell 8) BGB-Vorstände vor – also quasi ein „Präsident“ für jeden Fachbereich.

Wir sehen darin einen wichtigen Schritt, um den wachsenden Verein für die Zukunft sicher aufzustellen. Dabei steht für uns vor allem auch die persönliche Betreuung der Mitglieder im Vordergrund. Wir möchten Eure Fragen zeitnah und und kompetent beantworten. Das ist jedoch bei der zunehmenden Zahl und Vielfalt der Fragen und Anliegen und vor dem Hintergrund der fachlichen Anforderungen von einer einzelnen Person nicht (mehr) zu bewältigen.

Dürfen zukünftig die einzelnen BGB-Vorstände (Präsidenten) auch alleine entscheiden?

Die neue Satzung sieht vor, dass wichtige Entscheidungen zukünftig nur gemeinsam von allen BGB-Vorständen getroffen werden können.

Können auch direkt bei der JHV noch Wahlvorschläge eingereicht werden?

Ja, natürlich können auch während der JHV noch Wahlvorschläge eingereicht werden. Für die technische Vorbereitung ist es jedoch von Vorteil, wenn die Wahlvorschläge bereits vorab bis zum 5. Dezember 2020 eingereicht werden.

Wann bekommen wir (vor der JHV) die Liste der angemeldeten Teilnehmer (unter Einhaltung der Datenschutz-Richtlinien natürlich)?

Die Teilnehmerliste wird während der Versammlung online bereitgehalten. Sie dient wie in der Vergangenheit zur Überprüfung der Beschlussfähigkeit und der Stimmberechtigung.

Die Agenda ist nach wie vor ohne Zeitangaben. Das einzige, was sich geändert hat, ist der Start-Zeitpunkt und die Aussage, dass man sich auch erst zu den Abstimmungen einwählen kann.

Das ist richtig. Nachdem wir mit dem Online-Format bisher keine Erfahrungen haben, werden wir nach dem Probetermin detaillierter darüber informieren.

Wir werden weitere Fragen in den nächsten Tagen und Wochen sammeln und auf diese Weise ebenfalls beantworten.