Anfrage des Vorstands

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie uns schnellstmöglich mit, wie die Anmeldemodalitäten von Alpakas sind, die aus  Blauzungensperrgebieten kommen.  Bisher haben nur sehr wenige Alpakazüchter aus historischen Gründen ihre Alpakas gegen BTV 8 oder 4 impfen lassen und die Klinik für Wiederkäuer in Gießen ist für unsere Mitglieder, die im Einzugsbereich der Klinik sind, eine wichtige und für ihre Alpakas ggf. lebensrettende Anlaufstelle.

Wir möchten gerne unser Mitglieder im kommenden Newsletter darüber aufklären und ihnen ggf. auch die Notwendigkeit von BTV8 Impfungen näher bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand des AAeV, Präsident
Detlef Räsener

Antwort der Uniklinik Gießen

Sehr geehrter Herr Räsener,

die Klinik für Wiederkäuer ist an die gesetzlichen Regelungen gebunden. D.h., dass Tiere, welche für BTV empfänglich sind (dazu gehören auch Neuweltkameliden), NICHT aus dem Sperrgebiet transportiert werden dürfen. Eine Versorgung der Tiere ist ausschließlich vor Ort oder innerhalb des Sperrgebietes möglich.


Ausnahme davon gibt es nur für Tiere, welche geimpft sind. Relevant ist hierbei eine zweimalige Impfung zur Grundimmunisierung und eine jährliche Auffrischung der Impfung gegen BTV. Hierbei ist zusätzlich zu beachten, dass die Grundimmunisierung erst 60 Tage nach der Zweitimpfung als vollständig gilt.
In begründeten Ausnahmefällen können ungeimpfte Tiere aus Sperrgebiet zur Therapie an die Klinik verbracht werden.


Hier handelt es sich aber um wirkliche Notfälle (z.B. Geburtsprobleme, Darmverschluss), die nicht vor Ort oder an einer Klinik im Sperrgebiet (z.B. Klinik für Pferde) versorgt werden können. Planbare Eingriffe wie beispielsweise Zahnbehandlungen können nur an geimpften Tieren durchgeführt werden. Gleiches gilt für chronisch kranke Tiere, welche über einen längeren Zeitraum erkrankt sind (Wochen bis Monate) und sich dann scheinbar plötzlich verschlechtern. Hier ist die Argumentation, dass diese Tiere bereits zu einem früheren Zeitpunkt einem Kollegen im Sperrgebiet hätten vorgestellt werden können und daher kein echter Notfall sind.
Die Behandlung von Notfällen erfolgt soweit möglich ambulant.

Nur in Ausnahmefällen können ungeimpfte Tiere an der Klinik stationär versorgt werden.

Für Ihre Mitglieder wäre es daher generell ratsam, die Tiere gegen eine Infektion mit BTV impfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Sickinger
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PD Dr. med. vet. habil., FTÄ für Rinder
Klinikum Veterinärmedizin
Klinik für Wiederkäuer
Justus-Liebig-Universität Giessen
Frankfurter Str. 104/106
35392 Giessen
Tel: 0641 / 99-38717 oder 99-38671
Fax: 0641 / 99-38709 oder 99-38679

Info BTV-Impfung Uniklinik Gießen