Gemeinsamer Beschluss der Alpakaverbände: AAA, AAeV, AELAS, AZVD, NWK und ÖAZV

Liebe Mitglieder, Halter und Züchter

Wir haben einstimmig beschlossen, dass wir aus ethischen Gründen und aus Gründen des Tierwohls ab sofort keine Tiere mehr in der Registratur, ins Herdbuch und zur ZEP aufnehmen, welche aus Embryotransfer entstanden sind. Ebenso werden solche Tiere auf Shows nicht mehr zugelassen.

E.T. ist ein Eingriff, welcher aus unserer Sicht nicht nötig ist und den betroffenen Tieren unter

Umständen Schmerzen und dauerhafte körperliche Schäden (Infektionen, Unfruchtbarkeit) zufügen kann. Die Verlierer sind in jedem Fall die betroffenen Tiere.

Allein die Tatsache, dass die Stuten mit Hormonen behandelt werden, widerspricht dem Tierwohl. Der Stress, welcher den Stuten bei der Entnahme der befruchteten Eizellen zugemutet wird (Fixierung und Sedierung), entspricht nicht unserem Verständnis von verantwortungsvoller Tierhaltung und Zucht. Es ist ein erheblicher Eingriff in den Organismus und die Vitalfunktionen des Alpakas ohne medizinische Notwendigkeit.

Da wir nicht dazu beitragen, die Weltbevölkerung zu ernähren, nicht für eine große Industrie produzieren und die Tiere nicht vom Aussterben bedroht sind, ist diese unnatürliche Weise der Fortpflanzung, welche mit Tierleid verbunden ist, abzulehnen.

Auch wäre zu überprüfen, ob nicht ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (Deutschland §1, Satz 2 / Österreich §5, Satz 1)* vorliegt, da Eingriffe am Tier nur aus vernünftigem Grund erlaubt sind und dieser hier nicht gegeben ist.

Wettbewerbsvorteile und Kommerzdenken sind aus unserer Sicht keine „vernünftigen Gründe“, um den Alpakastuten diese Prozedur zuzumuten.

Zusätzlich zu den oben genannten Gründen besteht die Gefahr, dass unser ohnehin schon kleiner Genpool sehr schnell eingeengt wird, wenn diese Methode der Vermehrung um sich greift.

* Tierschutzgesetz Deutschland, §1, Satz 2: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

* Tierschutzgesetz Österreich, §5, Satz 1: Es ist verboten ,einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.

Der Beschluss tritt am 01.05.2021 in Kraft !

Die Vorstände der oben aufgeführten Vereine

Informationen zum Embryotransfer, April 2021