Liebe Mitglieder,

unsere bisherige Satzung wurde im Laufe des Vereinsbestehens immer wieder an aktuelle Rahmenbedingungen und Entwicklungen angepasst. Auch das Jahr 2020 hat uns zum Teil vor völlig neue Herausforderungen gestellt und uns auch die eine oder andere Grenze vor Augen geführt:

  • Show und Herdbuchprüfung mussten abgesagt werden.
  • Auf Online-Veranstaltungen waren wir bisher nicht vorbereitet.
  • Die Vorstandsarbeit sowie die Vorstandsstruktur haben sich aufgrund persönlicher Gründe, Krankheit und Rücktritten verändert. Das hat uns deutlich gemacht, dass der Verein im rechtlichen Sinne nicht mehr handlungsfähig ist, wenn weder Präsident noch Vizepräsident verfügbar sind.

Um den Verein vor dem Hintergrund dieser Erfahrung zukunftssicher aufzustellen, wurde eine Weiterentwicklung der Satzung erarbeitet:

Änderungen der Satzung

Bisher liegt die Funktion des „BGB-Vorstands“ alleine beim Präsidenten sowie seiner Stellvertretung. Sämtliche Verantwortung und Entscheidungen liegen damit formal auf den Schultern von nur zwei Personen.

Um zu gewährleisten, dass der Vorstand und damit der Verein zu jeder Zeit entscheidungs- und handlungsfähig ist, sollen zukünftig alle gewählten Vorstandsmitglieder ebenfalls Vorstände im rechtlichen Sinne, also BGB-Vorstände sein.

Das bedeutet:

  • Die gewählten Vorstandsmitglieder sind auch im Vereinsregister eingetragen und übernehmen rechtliche Verantwortung für ‚ihr‘ Ressort und den Verein.
  • Entscheidungen werden innerhalb dieser Vorstandsmitglieder diskutiert und mit Mehrheitsbeschluss gefasst.
  • Jedes Vorstandsmitglied vertritt ein Themengebiet und ist dafür inhaltlich sowie als erste Ansprechperson verantwortlich.
  • Verwaltungsaufgaben sind in einer Person gebündelt, um Reibungsverluste im formalen Ablauf auszuschließen.
  • Anstelle eines Präsidenten wird es zukünftig einen „Sprecher des Vorstands“ geben, der aus der Mitte der gewählten Vorstände bestimmt wird und bei Bedarf auch innerhalb einer Wahlperiode wechseln kann. 

Der Entwurf der neuen Satzung kann hier abgerufen werden:

Der Vorstand, also Alexandra, Patrick, Andrea, Ulrich, Kerstin und Stephan bittet die Mitglieder um Annahme der neuen Satzung, damit unser Verein zukunftssicher aufgestellt ist.

Änderungen der Beitrags- und Gebührenordnung

Unser Verein ist in den letzten Monaten erfreulich gewachsen, besonderer Dank gebührt den Mitgliedern, die neue Mitglieder für unseren Verein begeistern und zum Beitritt überzeugen konnten!

Um der neuen Entwicklung Rechnung zu tragen und sowohl die Eintrittshürden zu senken, aber auch das Werben neuer Mitglieder attraktiv zu machen haben wir die Beitrags- und Gebührenordnung überarbeitet. Auch unsere Mitglieder profitieren künftig durch attraktive Staffelpreise im Rahmen der DNA-Typisierung.

Die wesentlichen Änderungen der Beitrags- und Gebührenordnung sind:

  • Wegfall der Probemitgliedschaft bei gleichzeitigem Wegfall der Aufnahmegebühr von 30 Euro für Neumitglieder.
  • Die Höhe des ersten Mitgliedsbeitrags nach Eintritt bemisst sich am Eintrittsdatum.
  • Für die erfolgreiche Werbung eines neuen Vollmitglieds wird dem werbenden Mitglied jeweils eine Registrierung mit Typisierung gutgeschrieben.
  • Staffelung der Preise für die Registrierung mit DNA-Typisierung.
  • Eintragen von Tieren in die Tierdatenbank ohne DNA-Typisierung ist kostenfrei.

Die bisherige Gebührenordnung ist hier abrufbar, die neue Beitrags- und Gebührenordnung hier:

Der Vorstand, also Alexandra, Patrick, Andrea, Ulrich, Kerstin und Stephan bittet auch hier die Mitglieder um Annahme der  Änderungen,  damit die AAeV noch attraktiver auch für neue Mitglieder und bestehende Mitglieder wird.