Tuberkulose-Problematik (EU-Recht und dessen Umsetzung in Deutschland)

Liebe Mitglieder, es gibt sehr gute Nachrichten!

Auf der Vorstandssitzung am 02.10.2022 habt ihr uns als Vorstand aufgefordert, ein Rechtsgutachten zum Verbringen von Alpakas in EU Länder zu erstellen. Dieses haben wir mit unserem Anwalt erarbeitet, begleitet und natürlich auch bezahlt. Dieses Gutachten hat dazu geführt, dass zeitnah wieder alle Alpakabetriebe am Handel und an Shows außerhalb Deutschlands teilnehmen können.

Dank der Unterstützung von allen Mitgliedern, die dieses Schreiben an Bundestagsabgeordnete, das BMEL und ihre Veterinärämter weitergeleitet haben, können wir euch die positive Antwort des BMEL präsentieren.

Wir freuen uns sehr, dass unser Engagement so erfolgreich war!

In der Anlage findet ihr das Schreiben von BMEL und auch noch einmal das von uns in Auftrag gegebene Anwalts Schreiben.  Bitte setzt euch zur genaueren Umsetzung der EU Vorschriften mit eurem  zuständigen Veterinäramt in Verbindung.

Der Vorstand

https://www.aaev.de/wp-content/uploads/2023/05/Antwort-Alpaka_BMEL_28.04.2023.pdf

https://www.aaev.de/wp-content/uploads/2023/02/Stellungnahme-Dr.Gregor-Fachanwalt-Agrarrecht.pdf

Liebe Mitglieder,
dieses Schreiben unseres Rechtsanwaltes Dr. Gregor geht uns alle an, ob Züchter oder Tierhalter!

Zukünftig werden alle Alpakahalter, egal mit welcher Tieranzahl, eingeteilt in Betriebe: Status Tuberkulose freier Betrieb, oder eben in einen Betrieb ohne Status Tuberkulose frei. Das bedeutet, dass Zu- oder Abverkäufe erschwert werden.

Grund dafür ist die Umsetzung des EU Rechts!
Bitte lest das Schreiben unseres Rechtsanwaltes genau durch!

Wir brauchen in Deutschland einen leicht durchführbaren TB Haut-Test und keinen kostenintensiven Bluttest! Der TB Hauttest ist langjährig erprobt und wird von anderen EU Staaten anerkannt. Damit dürfen Alpakas aus EU Ländern auch nach Deutschland verbracht werden. Umgekehrt funktioniert das leider nicht, da der gleiche Hauttest hier von unseren Behörden nicht anerkannt wird und das FLI empfiehlt, sogar 2 Tests machen zu lassen (Hauttest und Bluttest). Das führt ggf. zu falsch positiven Ergebnissen, siehe Alpakahengst Geronimo, der in England daraufhin eingeschläfert werden musste.

Wir fordern deshalb alle auf sich dafür einzusetzen, dass das EU Recht, welches relativ einfach anzuwenden ist, auch hier Gültigkeit hat!

Die Erschwerung durch eine Nichtanerkennung des Tuberkulin Hauttests bzw. der Idee, gleich 2 verschiedene Tests den Alpakahaltern abzuverlangen, ist in keiner Weise vernünftig, finanzierbar oder angemessen, siehe Schreiben Dr. Gregor.

Schickt dieses Schreiben weiter an eure Amtsveterinäre, an Politiker, einfach an alle, die bereit sind uns zu unterstützen, damit wir nicht in eine Kostenfalle getrieben werden bzw. unsere Alpakahaltung von falsch positiven Tests in Misskredit gebracht wird.

Es gibt kein TB Problem von Alpakas in Deutschland, das haben etliche Studien an mehreren hundert Alpakas gezeigt und auch bei den Obduktionen der verendeten Alpakas, hat sich keine derartige Problematik gezeigt.

Der Vorstand

https://www.aaev.de/wp-content/uploads/2023/02/Stellungnahme-Dr.Gregor-Fachanwalt-Agrarrecht.pdf